Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf, Stand 16. Oktober 2026. Dieser Text ist noch nicht freigegeben und ersetzt keine Rechtsberatung. Stellen mit [bitte prüfen] sind noch zu bestätigen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse, Schulungen und weiteren Leistungen, welche die ERFAB GmbH, Birkenstrasse 32, 8135 Langnau am Albis, unter der Marke SchuleSuisse erbringt (nachfolgend «SchuleSuisse» oder «wir»).
1.2 Unser Angebot richtet sich an Schulen, Schulgemeinden, Trägerschaften und andere Institutionen (nachfolgend «Kunde»), nicht an Privatpersonen als Konsumentinnen und Konsumenten.
1.3 Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte und jedes Vertrags. Was in der Offerte oder in einer schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich anders geregelt ist, geht diesen AGB vor. Allgemeine Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
2. Offerte und Vertragsabschluss
2.1 Wir erstellen für jede Schule eine individuelle Offerte. Die Offerte ist während zwölf Monaten ab Offertdatum verbindlich, sofern darin nichts anderes steht.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte unterzeichnet zurücksendet oder sie schriftlich bzw. per E-Mail annimmt und wir die Buchung bestätigen. Die Gültigkeit der Offerte bedeutet nicht, dass bestimmte Kursdaten reserviert sind. Kursdaten gelten erst mit unserer Bestätigung als fest gebucht.
2.3 Angaben auf der Webseite, in Prospekten oder in E-Mails sind unverbindlich, bis sie in einer Offerte bestätigt werden.
3. Leistungen
3.1 Umfang, Inhalte, Dauer, Anzahl Teilnehmende und Preis der Leistungen ergeben sich aus der Offerte. Je nach Variante sind dies Einzelkurse (zum Beispiel Erste Hilfe, Brandschutz, Evakuierung), ein Campus-Sicherheitstag oder ein mehrjähriges Sicherheitsabonnement.
3.2 Die Kurse finden in der Regel vor Ort an der Schule des Kunden statt und werden von ausgebildeten Fachpersonen aus Rettungsdienst und Feuerwehr geleitet. Wir bestimmen, welche Instruktorinnen und Instruktoren einen Kurs durchführen, und dürfen dafür qualifizierte Dritte beiziehen.
3.3 Die Teilnehmenden erhalten eine Kursbestätigung, sofern in der Offerte vorgesehen.
3.4 Unsere Kurse vermitteln Wissen und üben das richtige Handeln im Notfall. Sie ersetzen weder ein Sicherheitskonzept der Schule noch die Pflichten der Schule und ihrer Mitarbeitenden. Für die Umsetzung im Schulalltag und das Verhalten im Ernstfall ist der Kunde verantwortlich.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde stellt auf eigene Kosten geeignete Räume und, soweit vereinbart, Aussenflächen zur Verfügung, inklusive Strom, Projektionsmöglichkeit und Zugang für das Kursmaterial. Er bestimmt eine Ansprechperson für die Organisation vor Ort.
4.2 Der Kunde teilt uns spätestens [14 Tage, bitte prüfen] vor dem Kurs die definitive Anzahl Teilnehmende mit und informiert uns über Besonderheiten, die für die Durchführung wichtig sind (zum Beispiel Brandmeldeanlage, Zufahrt, Parkplätze).
4.3 Übungen zum Brandschutz und zur Evakuierung mit Feuer, Rauch oder Alarm führen wir nur nach Absprache mit dem Kunden durch. Der Kunde holt allfällige Bewilligungen ein und informiert Hauswartung, Feuerwehr oder Alarmzentrale, soweit nötig.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die Preise gemäss Offerte in Schweizer Franken (CHF). Die Mehrwertsteuer wird, sofern geschuldet, zusätzlich ausgewiesen [bitte prüfen]. Reise- und Materialkosten sind in der Offerte enthalten oder dort separat aufgeführt.
5.2 Wir stellen nach Durchführung des Kurses Rechnung [bitte prüfen]. Beim Sicherheitsabonnement erfolgt die Rechnungsstellung gemäss Offerte, zum Beispiel jährlich im Voraus.
5.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde ohne weitere Mahnung im Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 102 und 104 OR).
5.4 Unterschreitet die tatsächliche Zahl der Teilnehmenden die gebuchte Zahl, bleibt der vereinbarte Preis geschuldet.
6. Verschiebung und Annullierung durch den Kunden
6.1 Verschiebungen und Annullierungen sind schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Massgebend ist der Eingang bei uns.
6.2 Bei einer Annullierung eines bestätigten Kurstermins verrechnen wir [bitte prüfen]:
- bis 60 Tage vor dem Kurs: keine Kosten,
- 59 bis 30 Tage vor dem Kurs: 50 % des Kurspreises,
- 29 Tage oder weniger vor dem Kurs: 100 % des Kurspreises.
6.3 Eine Verschiebung auf einen neuen Termin innerhalb von zwölf Monaten ist bis 30 Tage vor dem Kurs einmal kostenlos möglich, sofern wir einen Ersatztermin anbieten können [bitte prüfen]. Spätere Verschiebungen behandeln wir wie eine Annullierung.
6.4 Bereits angefallene Kosten, die wir nicht mehr rückgängig machen können (zum Beispiel bestelltes Material oder gebuchte Reisen), können wir in jedem Fall verrechnen.
7. Verschiebung oder Absage durch SchuleSuisse
7.1 Fällt eine Instruktorin oder ein Instruktor kurzfristig aus, zum Beispiel wegen Krankheit oder eines Einsatzes im Rettungsdienst, stellen wir nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzperson.
7.2 Ist dies nicht möglich oder verhindern höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse die Durchführung, vereinbaren wir mit dem Kunden einen Ersatztermin. Kommt kein Ersatztermin zustande, erstatten wir bereits bezahlte Beträge für den ausgefallenen Kurs zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Sicherheitsabonnement
8.1 Das Sicherheitsabonnement hat die in der Offerte genannte feste Laufzeit, in der Regel drei Jahre. Während der festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen [bitte prüfen].
8.2 Nach Ablauf der festen Laufzeit endet das Abonnement, sofern die Offerte keine Verlängerung vorsieht [bitte prüfen]. Die Kursdaten innerhalb des Abonnements legen wir jeweils gemeinsam mit dem Kunden fest. Für einzelne Termine gelten die Ziffern 6 und 7.
8.3 Das Recht beider Parteien, das Abonnement aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, bleibt vorbehalten.
9. Teilnahme und Gesundheit
9.1 Praktische Übungen, etwa Herz-Lungen-Wiederbelebung, Lagerungen oder Übungen mit Feuerlöschern, verlangen eine gewisse körperliche Belastbarkeit. Teilnehmende mit gesundheitlichen Einschränkungen oder in der Schwangerschaft informieren die Kursleitung vor Beginn. Sie können jederzeit auf einzelne Übungen verzichten.
9.2 Die Teilnehmenden befolgen die Sicherheitsanweisungen der Kursleitung. Die Versicherung der Teilnehmenden (Unfall, Haftpflicht) ist Sache des Kunden bzw. der Teilnehmenden.
10. Haftung
10.1 Wir erbringen unsere Leistungen sorgfältig und nach den anerkannten Richtlinien der Ersten Hilfe zum Zeitpunkt des Kurses.
10.2 Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, sowie für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und entgangenen Gewinn (Art. 100 und 101 OR).
10.3 Wir haften nicht für die Folgen von Handlungen, welche Teilnehmende später in einer realen Notfallsituation vornehmen oder unterlassen.
10.4 Für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Material des Kunden, die bei bestimmungsgemässen Übungen entstehen, haften wir nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
11. Kursunterlagen und Urheberrecht
Kursunterlagen, E-Learning-Inhalte, Filme und andere Materialien von SchuleSuisse bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde darf sie für die eigene Schule nutzen, aber ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder für eigene Kurse verwenden. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen während der Kurse sind nur mit Zustimmung der Kursleitung und der betroffenen Personen erlaubt.
12. Datenschutz
Wir bearbeiten Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Übermittelt uns der Kunde Daten seiner Mitarbeitenden (zum Beispiel Teilnehmerlisten), sorgt er dafür, dass er dazu berechtigt ist und die Betroffenen informiert sind.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
13.3 Wir können diese AGB anpassen. Für einen Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsabschluss gültig war.
13.4 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
13.5 Gerichtsstand ist der Sitz der ERFAB GmbH in Langnau am Albis [bitte prüfen]. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand: Oktober 2026